Erfolgreiche Apothekenführung: Bundesförderung für Wirtschaftsberatung durch die Treuhand Hannover nutzen

Gerade in herausfordernden Zeiten kann eine wirtschaftliche Beratung dazu beitragen, dass Apotheken sich erfolgreich am Markt behaupten und ihre Position stärken. Dank öffentlicher Mittel können solche Beratungen mit Zuschüssen gefördert werden. Damit auch die Mandanten der Treuhand Hannover davon profitieren können, sind einige Voraussetzungen zu beachten.

20. Februar 2024
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Für die Führung einer oder mehrerer Apotheken ist die Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung unerlässlich. Es ist hilfreich, wenn die Inhaber in verschiedenen Bereichen kompetente Partner an ihrer Seite haben. Spezialisierte Berater und/oder Coaches vermitteln das betriebswirtschaftliche »Handwerkszeug«, analysieren das Unternehmen, planen die Zukunft gemeinsam und helfen bei der Umsetzung von Maßnahmen.

Die Teilnahme an solchen Beratungen sind für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wertvoll und wird daher unter bestimmten Voraussetzungen vom Bund gefördert.

Apotheken erhalten Zuschüsse für Unternehmensberatung

Ziel des Bundesprogramms »Förderung von Unternehmensberatungen für KMU« ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen zu stärken und auf der Basis Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Von der Förderung sollen auch Unternehmen profitieren, die sich in einer angespannten wirtschaftlichen Situation befinden. Das Programm zielt darauf ab, unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Unternehmen, die zur Lösung ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, können nach den aktuellen Förderbestimmungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Beratungskosten erhalten. Beratungen zu Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten und gutachterliche Stellungnahmen sind hingegen nicht förderfähig.

Die Förderung wird aus Mitteln des Bundeshaushalts und des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF Plus) finanziert und richtet sich an bereits gegründete Betriebe.


Was wird gefördert?

  • Im Fokus liegen Konzept- und Einzelberatungen mit wirtschaftlichem, finanziellem, personellem und/oder organisatorischem Schwerpunkt.
  • Der Berater muss eine Analyse vornehmen und Maßnahmen entwickeln. Außerdem ist ein schriftlicher Bericht nötig.


Wer wird gefördert?

  • Es geht um Apotheken, die bereits gegründet worden sind.
  • Als Gründungsdatum gilt das Datum der Gewerbeanmeldung beziehungsweise der Betriebserlaubnis sowie bei Kauf einer Apotheke das Datum der Übernahme


Wie lange ist die Richtlinie gültig?

  • Die Förderung gibt es noch bis Ende 2026.


Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten und dem Standort der Apotheke.
  • Der Zuschuss beträgt für Betriebe im Fördergebiet der neuen Bundesländer (ohne Land Berlin und Region Leipzig, aber mit Regionen Lüneburg und Trier) 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro.
  • Im Fördergebiet der alten Bundesländer (ohne Regionen Lüneburg und Trier, aber mit Land Berlin und Region Leipzig) 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Ein Beispiel: Der Berater stellt eine Rechnung über 4.000 Euro. Da der Rechnungsbetrag über der Bemessungsgrenze von 3.500 Euro liegt, wird der Maximalbetrag 1.750 Euro beziehungsweise 2.800 Euro gewährt.

Wie viele Beratungen werden gefördert?

  • Maximal sind zwei Beratungen pro Jahr, maximal fünf während der Laufzeit der Richtlinie förderfähig.
  • Wer vor Gültigkeit der aktuellen Richtlinie – also 2022 und früher – bereits Beratungsförderung erhalten hat, hat gute Chancen, erneutZuschüsse bewilligt zu kommen.


Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Die Antragstellung erfolgt online.
  • Die Beantragung ist bürokratisch und die Treuhand Hannover bietet daher einen Service an, bei dem die Abwicklung der Förderung für Mandanten übernommen wird, die eine förderfähige Beratung in Anspruch nehmen.

Förderfähige Beratungen der Treuhand Hannover

Die Treuhand Hannover bietet verschiedene förderfähige Beratungen zu betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Fragen an. Erfolgreich geförderte Leistungen umfassen unter anderem:

Über individuelle Beratungsbedarfe hinaus erstellt die Treuhand Hannover gerne Angebote und unterstützt bei der Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten. Ebenso übernehmen wir den Prozess der Förderantragstellung.

Interessierte können sich per E-Mail an foerderung@~@treuhand-hannover.de oder telefonisch an Birgit Siebeneicher (0511/83390-462) wenden.