Digitalstrategie der Bundesregierung: Die ePA soll es richten
Die Bundesregierung hat ihre Digitalstrategie vorgelegt. Im Gesundheitsbereich soll vor allen durch die elektronische Patientenakte (ePA) mehr Vernetzung und Effizienz geschaffen werden. Wir dokumentieren, welche Vorhaben die Koalition umsetzen möchte.
»Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch.« So startet ein Kapitel in der nach der Kabinettsklausur Ende August vorgelegten Digitalstrategie der Bundesregierung. Denn Deutschland liegt im europäischen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI, Bericht 2022) nur auf Platz 13 von 27 EU-Mitgliedstaaten. Mit der Digitalstrategie und der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen soll es in die Top 10 gehen.
Die Strategie, die in einem 52 Seiten langen Dokument beschrieben ist, besteht aus drei Handlungsfeldern:
- Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft;
- Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung sowie
- Lernender, digitaler Staat.
Wir werfen einen Blick auf den Unterpunkt »Gesundheit und Pflege«.
Elektronische Patientenakte als Hoffnungsträger der Digitalstrategie
Von der Digitalisierung erhofft man sich im Gesundheitsbereich eine bessere und effizientere Versorgung sowie eine engere Vernetzung mit der Forschung. Ein im Text genanntes Beispiel ist, dass durch Digitalisierung die Abstimmung zwischen Ärzten, Pflegenden und weiteren Gesundheitsfachberufen erleichtert wird, weil es ihnen damit möglich ist, stets auf aktuelle Gesundheitsinformationen zuzugreifen. Aber auch einen barrierefreien Zugang für alle, eine bessere Versorgung von Patienten, gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und Gesundheitsberufe sowie Effizienzgewinne für eine nachhaltige Finanzierung könne man durch die Digitalisierung erreichen.
Besondere Hoffnungen legt man in die elektronischen Patientenakte (ePA), sie wird als »Herzstück digital vernetzter Gesundheitsversorgung« bezeichnet. Denn sie soll die bislang an verschiedenen Stellen entstehenden Patientendaten digital integrieren und künftig auch Daten für die Forschung bereitstellen. Weitere Ziele und Maßnahmen sind unter anderem:
- Man will das E-Rezept als Ersatz des bisherigen Papierrezepts als Pflichtanwendung für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise einführen. Bis 2025 sollen mindestens 80 Prozent der GKV-Versicherten über eine ePA verfügen und das E-Rezept als Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert sein (Papierrezept »Muster 16« lediglich als Rückfalloption).
- In der Pflegeversorgung soll eine vollelektronische Abrechnung im ambulanten Bereich erreicht und Telepflege erprobt werden.
- Pflegeeinrichtungen werden bei der Anschaffung von digitalen sowie technischen Lösungen zur Entlastung der Pflegekräfte gefördert.
- Patienten erhalten ein Recht auf Interoperabilität und Datensouveränität. Der barrierefreie Zugang zu Gesundheitsdaten wird gewährleistet. Diese Daten werden auch der Forschung verfügbar gemacht.
Umsetzung liegt bei den Ministerien
Die Digitalstrategie formuliert ein Zielbild für den digitalen Fortschritt in der laufenden Dekade und über die wesentlichen digital-politischen Vorhaben, die jedes Ressort in eigener Verantwortung umsetzt. Was davon Wirklichkeit wird, werden die Gesetzesvorhaben der nächsten Jahre zeigen.