Unternehmenssteuerung – Meine Kennzahlen fest im Blick
Kassenabschlag sinkt ab 1. Februar
Im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde der Apotheken-Abschlag im Jahr 2022 erhöht. Nun läuft diese Maßnahme aus und der Kassenabschlag sinkt.
Ab dem 1. Februar 2025 sinkt der Krankenkassenabschlag auf 1,77 Euro. Zwei Jahre zuvor wurde dieser durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz befristet auf 2,00 Euro angehoben. Wie im Gesetz vorgesehen, läuft die Maßnahme zum 31. Januar 2025 aus und entlastet dann die Apotheken.
Der Kassenabschlag wird auf jede Rx-Packung fällig, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben wird. Pro GKV-Rx-Packung haben die Apotheken künftig 23 Cent brutto beziehungsweise 19 Cent netto weniger Abgaben. Hochgerechnet auf 12 Monate bedeutet dies einen Mehrertrag von etwa 7.500 Euro für die Durchschnittsapotheke. Die eigene Entlastung kann jeder selbst errechnen, indem er die GKV-Rx-Packungszahl aus dem internen Betriebsvergleich (IBV) mit 19 Cent multipliziert.