Digitalisierung – Technische Chancen richtig nutzen

ePA-Nachweis bis Jahresende erforderlich

Apotheken müssen bis zum 31. Dezember nachweisen, dass sie über die Telematik-Infrastruktur (TI) auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. Andernfalls wird ab 2026 die TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert, warnen mehrere Apothekerverbände. 

11. Dezember 2025
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Seit dem 1. Oktober ist es für Apotheken verpflichtend, die ePA über die Telematik-Infrastruktur (TI) abzurufen. Bis zum Jahresende muss der Nachweis, dass das entsprechende Modul vorhanden ist, im Portal des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erbracht werden. Fehlt dieser, erfolgt ab Januar 2026 eine Kürzung der TI-Pauschale um die Hälfte. Derzeit haben laut Angaben der Apothekerverbände etwa 10 Prozent der Apotheken die Meldung nicht durchgeführt. 

Nachweis im NNF-Portal

Normalerweise wird der Nachweis automatisch über das Apothekenverwaltungssystem an das NNF-Portal übermittelt. Apotheken sollten jedoch sicherstellen, dass die Meldung auch korrekt eingegangen ist. Dies können Apotheken überprüfen, wenn sie im NNF-Portal unter dem Menüpunkt »TI-Nachweise« die Option »Meine TI« auswählen. Falls die automatische Übertragung fehlt, kann der Nachweis manuell eingetragen werden.