Testamentsgestaltung und -vollstreckung für Zahnärzte
Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, was im Falle eines Falles mit Ihrem Nachlass – sei es Ihre Zahnarztpraxis oder Ihr privates Vermögen – passiert? Wen möchten Sie als Erben einsetzen und was soll wem vererbt werden? Um Ihren letzten Willen rechtlich abgesichert festzuhalten, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte der Treuhand Hannover Rechtsanwaltsgesellschaft bei der Testamentsgestaltung zur Seite und können auch bei der Testamentsvollstreckung unterstützen.
Mit einem Testament für Klarheit sorgen
Nur durch ein rechtsgültiges Testament können Sie sicherstellen, dass mit Ihrem Erbe so verfahren wird, wie Sie es zu Lebzeiten festgelegt haben. Seien Sie abgesichert und vor allem: Entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Zudem erleichtert ein Testament es Ihren Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit, in Ihrem Sinne zu handeln. Die Experten der Treuhand Hannover helfen Ihnen mit ihrer Kompetenz nicht nur bei der Testamentsgestaltung, sondern auch bei Fragen zu den Ansprüchen des Finanzamtes sowie bei der Nachfolge Ihrer Zahnarztpraxis stehen wir Ihnen beiseite.
Sie haben Interesse an einer Beratung zur Testamentsgestaltung und benötigen Unterstützung bei der Regelung Ihrer Erbfolge? Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Ihren individuellen Testamentsentwurf.
Ihr Ansprechpartner
- Oliver Schmitz
Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), Partner
Telefon: 0511 83390 -610