Lauterbachs Eckpunkte: Änderungen beim Apothekenhonorar
Am 20. Dezember 2023 hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Eckpunkte einer Apotheken-Reform vorgestellt. Wir haben eine erste Analyse vorgenommen und die möglichen Auswirkungen berechnet.
Die Honorarpläne ab 2025/2026 sehen mit Ausnahme von circa 50 Millionen Euro für die Vergütung des Nacht- und Notdienstes kein frisches Geld vor. Die Kostensteigerungen der Apotheken seit 2013 bleiben damit bis Ende 2024 praktisch unberücksichtigt. Stattdessen setzt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf eine Umverteilung des Honorars unter den Apotheken:
I. Senkung des prozentualen Aufschlags auf 2,0 Prozent
Der bislang geltende prozentuale Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis von Rx-Arzneimitteln soll von heute 3,0 Prozent auf zunächst 2,5 Prozent (2025) und dann 2,0 Prozent (ab 2026) abgesenkt werden.
Die Senkung würde der Durchschnittsapotheke über 22.000 Euro Rohgewinn nehmen. Die Auswirkungen wären besonders stark bei Apotheken, die viele teure Präparate abgeben. Bei Hochpreisern sinkt nämlich der Stückrohgewinn um bis zu ein Drittel! Eine negative Entwicklung ist im Bereich der GKV-Rx-Versorgung aber bereits ab einem Packungs-Einkaufspreis zu erwarten, der 57 EUR überschreitet.
II. Eins-zu-eins-Erhöhung des Fixzuschlags pro Rx-Packung
Eigentlich soll die Senkung des prozentualen Aufschlages durch eine Erhöhung des Fixhonorars von derzeit 8,35 Euro auf zunächst 8,54 Euro (2025) und dann 8,73 Euro (2026) kompensiert werden, so die auf BMG-Informationen beruhende Berichterstattung im »Handelsblatt« und den Fachmedien. Im Eckpunktepapier ist allerdings kein konkreter Wert genannt. Unsere Berechnungen zeigen: Bei gesetzlicher Festschreibung dieser Werte würde eine Eins-zu-eins-Erhöhung bei weitem nicht erreicht: Die Durchschnittsapotheke sieht hier als Folge dieser Änderung einem Rohgewinnverlust von rund 6.000 Euro entgegen.
III. Apothekenabschlag sinkt von 2,00 Euro auf 1,77 Euro
Die Erhöhung des Apothekenabschlags auf 2,00 Euro brutto war für die Jahre 2023 und 2024 als »Sonderopfer« der Apotheken zur Stabilisierung der GKV-Finanzen befristet. Der Rückgang auf 1,77 Euro ab 1. Februar 2025 ist zwar im Eckpunktepapier aufgeführt, aber tatsächlich kein echter Teil der Reform. Vielmehr ist er den Apothekern bereits versprochen und sogar gesetzlich verankert.
Pro Rx-Packung sollen künftig 28 Cent statt 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Das Ministerium schätzt, dass dadurch je Dienst etwa 150 Euro mehr ausgeschüttet wird – im Durchschnitt etwa 2.600 Euro pro Jahr und Apotheke.
V. Ab 2027 Verhandlungslösung über die Apothekenhonorierung
Derzeit legt das Bundesministerium für Wirtschaft die Apothekervergütung per Verordnung fest. Der Nachteil: Für jede Änderung ist ein gesetzgeberischer Akt und der politische Wille hierzu Voraussetzung. Das erschwert eine Weiterentwicklung ungemein. Künftig sollen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband turnusmäßig darüber in Verhandlung treten und Anpassungen vereinbaren. Diese Orientierung am Honoraranpassungsprozess der Vertragsärzte macht Hoffnung, dass ab 2027 eine stetige Anpassungsdynamik beim Apothekenhonorar greift.
Ein Rechenbeispiel für die Durchschnittsapotheke zeigt zusammengefasst die Rohgewinnauswirkungen der einzelnen Maßnahmen:
Ist die Reform geeignet, dem Rückgang der Apothekenzahlen – insbesondere auf dem Land – entgegenzuwirken? Unsere Zahlen lassen erkennen, dass Land- beziehungsweise Dorfapotheken sowie Apotheken mit unterdurchschnittlichen Betriebsergebnissen kaum von der Reform profitieren:
Dagegen hätten vor allem aufgrund von Hochpreis- und/oder Spezialversorgung umsatzstarke Apotheken extreme Rohgewinnrückgänge:
Es bleibt abzuwarten, wie die gesetzliche Umsetzung der Eckpunkte sich im Einzelnen gestalten wird, doch mit einem Gesetzentwurf kann noch im ersten Quartal 2024 gerechnet werden. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.