Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Immobilienpreise steigen, doch die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer werden nicht angepasst. Alles über die Verfassungsklage gegen das Erbschaftsteuergesetz.
Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertungsmaßstäbe für Immobilien nach oben angepasst. Die Freibeträge blieben jedoch unverändert. Dies hat Bayern zum Anlass genommen, gegen die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes zu klagen.
Warum klagt Bayern gegen das Erbschaftsteuergesetz?
Mit der Klage soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wurden seit 2008 nicht erhöht (500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder). Im Gegensatz dazu seien die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise massiv gestiegen. Bayern sei von dieser Entwicklung besonders stark betroffen, da die Immobilienpreise dort besonders hoch sind.
»Jeder muss sein Elternhaus erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer ihn zum Verkauf zwingt« – so Söder. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Aktenzeichen: 1 BvF 1/23
- Doreen Rieck
Dipl.-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Telefon: 0511 83390 -219
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