Hamburg – Ab 2025 Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde möglich
Hundebesitzer dürfen sich freuen, denn sie können sich von der Hundesteuer befreien lassen. Zumindest einige. Wir klären über die Details auf.
Hunde sind nicht nur die besten Freunde des Menschen, sondern auch die stillen Unterstützer der kommunalen Kassen. Wussten Sie, das die Einnahmen aus der Hundesteuer bundesweit jedes Jahr mehrere Millionen Euro in die Stadtkassen spülen? Man könnte fast sagen, die treuen Vierbeiner helfen nicht nur bei der täglichen Bewegung, sondern auch dabei, das städtische Budget auf Trab zu halten.
Doch für Menschen mit Assistenzhunden in Hamburg gibt es ab 2025 gute Nachrichten: In Zukunft werden diese wertvollen Helfer auf Antrag von der Hundesteuer befreit.
Welche Hunde gelten als »Assistenzhund«?
Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit Behinderungen im Alltag hilft. Dazu gehören:
- Blindenführhunde,
- Mobilitätshunde, Signalhunde, Warnhunde sowie
- »PSB-Assistenzhunde«.
Bisher waren von der Hundesteuer nur Hunde befreit, die Blinden, stark hörgeschädigten oder hilflosen Menschen helfen, sowie Begleit- und Wachhunde von Schwerbehinderten. Mit der neuen Regelung können jetzt auch Menschen mit Behinderungen eine »Assistenzhund-Mensch-Gemeinschaft« zertifizieren lassen. Wenn diese Zertifizierung vorliegt, können die Hunde auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden, um eine faire Gleichbehandlung sicherzustellen.
Auch in anderen Städten und Gemeinden kann versucht werden, mit einer ärztlichen Bescheinigung die Befreiung von der Hundesteuer zu erreichen.
Quelle: Finanzbehörde Hamburg online, Meldung vom 16.10.2024