1.000.000 E-Rezepte eingelöst
Mitte Januar 2023 wurde in Apotheken das eine millionste E-Rezept eingelöst. Grund für uns, auf den aktuellen Stand beim E-Rezept zu schauen.
Am 1. September 2022 startete bundesweit das E-Rezept für Apotheken sowie für Ärzte zumindest in der KV-Region Westfalen-Lippe. Doch der eigentliche Startschuss war sogar schon einige Monate früher. Wie hat sich das E-Rezept in dieser Zeit entwickelt, wie oft wurde es genutzt und was hat sich technisch geändert? Wir klären auf.
1.000.000 E-Rezepte – Woher stammt diese Zahl?
Die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI) – die gematik – veröffentlicht auf einem Dashboard aktuelle Zahlen den Anwendungen, die über die Telematik-Infrastruktur-Plattform laufen, somit auch dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte. Demnach wurden seit dem Start am 1. Juli 2022 bis Mitte Januar 2023 über eine Million E-Rezepte eingelöst. Im gleichen Zeitraum kamen allerdings geschätzte 220 Millionen Rezepte in die Apotheken. Das E-Rezept hat also derzeit einen Anteil an der Versorgung von 0,5 Prozent. Da die beiden Startregionen für das E-Rezept, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, ihre Teilnahme an dem Versuch einstweilen eingestellt haben, sind derzeit nur geringfügige Zuwächse bei den E-Rezeptzahlen zu beobachten.
Sind alle Apotheken »E-Rezept-ready«?
Apotheken müssen seit dem 1. September 2022 E-Rezept-ready sein. Aktuell sind über 13.600 Apotheken bei der Apothekensuche als E-Rezept-ready gelistet und 15.155 Apotheken haben schon Fördergelder für die TI-Ausstattung und den Betrieb beantragt. Diese Lücke ist im Jahr 2023 noch zu schließen.
Was ist mit der Testphase und dem verpflichtenden Rollout passiert?
Im September 2022 sollte das E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe getestet werden. Doch nach kurzer Zeit stiegen beide Regionen aus der Testphase aus. Hintergrund ist, dass die Ärzte den Papierausdruck der Rezept-Einlösecodes ablehnen und digitale Einlösewege benutzen wollen. Der Einlöseweg »via gematik-App« ist für die meisten Versicherten nicht nutzbar, weil sie noch nicht die neue NFC-fähige eGK und zugehörige PIN bekommen haben. Deshalb hatten die Ärzte in Schleswig-Holstein die Abholcodes via E-Mail an die Patienten weitergeleitet.
Doch dieser rechtlich unerlaubte, aber technisch mögliche Weg »E-Mail-Weiterleitung« ist vom Datenschutz untersagt worden, was auch unter dem Aspekt drohender Rezeptverschiebungen gut ist. Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplante Weg »Rezepteinlösung via eGK« ist vom Bundesdatenschutzbeauftragten einstweilen verboten worden. Nun ist die gematik dabei, für den Einlöseweg »via eGK« eine rechtlich und technisch stabile Lösung zu erstellen, dem sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zustimmen müssen. Das BMG geht davon aus, dass diese bis Mitte 2023 erfolgen wird. Auch wenn das bundesweite Rollout derzeit gestoppt ist, können die an die TI angeschlossenen Leistungserbringer die TI-Plattform nutzen und das E-Rezept quasi freiwillig testen. Es gibt derzeit keine offizielle, verpflichtende Terminplanung zum obligate Rollout.
Viele E-Rezepte kommen als Papierausdruck. Was ist mit der App?
Die E-Rezept-App der gematik wurde bislang etwa 434.000 Mal heruntergeladen. Bei 73 Millionen GKV-Versicherten ist dies verschwindend gering. Noch weniger Versicherte dürften die App überhaupt zum E-Rezept Empfang nutzen können, da nicht alle über eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von der Krankenkasse verfügen. Aber Besserung scheint in Sicht zu sein, denn die gematik soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein zweites, einfacheres Verfahren einführen. Noch ist dies aber nicht entwickelt: Im Gespräch ist eine Authentifizierungslösung in der Apotheke.
Ist die Technik bald veraltet und wird ausgetauscht?
Tatsächlich verlieren die Sicherheitszertifikate in den TI-Konnektoren nach fünf Jahren an Gültigkeit. Die ersten Anlagen trifft das im August 2023. Die gematik empfahl zunächst den Tausch der Konnektoren, arbeitet aber auch an einer Lösung per Software-Update.
Was ändert sich bei der Refinanzierung?
Leistungserbringer erhalten die Kosten für die Erstausstattung und die laufenden Kosten der TI erstattet. Bei den Apotheken wickelt dies der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ab. Die Beantragung ist aufwändig: Es gibt auf Antrag eine laufende Betriebskostenpauschale, außerdem verschiedene Zuschüsse für die Erstausstattung, die SMC-B-Smartcard, den HBA des Inhabers oder für die Angestellten, für Handscanner und zusätzliche Kartenterminals. Dies will der Gesetzgeber vereinfachen. Demnach sollen Apotheken und Ärzte ab 1. Juli 2023 eine einzige monatliche Pauschale erhalten, die alle Kosten abdeckt. Die Höhe der Zahlung soll zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband bis zum 30. April vereinbart werden.
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