Personalberatung – Meine Mitarbeiter und ich

Säumniszuschläge bei verspätetem Beitragsnachweis ab 2026

Die Krankenkassen machen ab diesem Jahr Säumniszuschläge geltend. Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten.

11. Dezember 2025
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Im hektischen Arbeitsalltag mit Terminen, Personalfragen und ungeplanten Ausfällen kann es schnell passieren: Ein Beitragsnachweis wird verspätet an die Krankenkasse übermittelt. Ab dem 1. Januar 2026 kann das jedoch teuer werden – denn dann sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben.

Was ändert sich ab 2026?

Bislang hatten Krankenkassen einen gewissen Ermessensspielraum und konnten auf Säumniszuschläge verzichten. Diese Möglichkeit entfällt. Ab 2026 gilt: Für nicht oder verspätet gezahlte Beiträge müssen Zuschläge erhoben werden – ohne Ausnahme.

Fristen im Blick behalten

Arbeitgeber müssen jeden Monat einen Beitragsnachweis an die Krankenkassen übermitteln. Dieser muss spätestens zu Beginn des fünft letzten Bankarbeitstages des Monats vorliegen. Auf Basis dieses Nachweises werden die Beiträge abgebucht, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde.

Wird der Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht, schätzt die Krankenkasse die Beitragshöhe und bucht den geschätzten Betrag fristgerecht ab. Sobald der korrekte Nachweis eingeht, verliert die Schätzung ihre Gültigkeit. Liegt der tatsächliche Beitrag über der Schätzung, wird auf die Differenz ein Säumniszuschlag fällig.

Wie hoch sind die Zuschläge?

Die Höhe ist gesetzlich festgelegt:

  • 1 Prozent des ausstehenden Betrags pro angefangenen Monat der Säumnis
  • Abrundung nach unten auf 50 Euro

Beachten Sie die Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise und Zahlungen besonders sorgfältig. Ab 2026 kann jede Verspätung zusätzliche Kosten verursachen.