Kinderkrankengeld 2024: Corona-Sonderregeln gelten nicht mehr
Zum 31. Dezember 2023 endeten die aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Regelungen zur erhöhten Anzahl von Anspruchstagen für das Kinderkrankengeld. Doch für die Jahre 2024 und 2025 wurden nun mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz die Kinderkrankengeldtage erneut erhöht. Wir klären auf, wann Ihnen wie viele Tage zustehen.
Seit 1. Januar 2024 kann jeder gesetzlich versicherte Elternteil jährlich maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten – vorausgesetzt, das Kind ist gesetzlich krankenversichert. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Gesamtzahl der Anspruchstage auf 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage.
Berufstätige Eltern haben die Möglichkeit, ihre Anspruchstage auf den anderen Elternteil zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Arbeitgebers
Neu: telefonische Krankschreibung von Kindern
Seit 18. Dezember 2023 ist die Krankschreibung per Telefon wieder möglich. Diese lässt auch die Feststellung der Erkrankung von Kindern zu. Berufstätige Eltern haben damit die Möglichkeit, bei einer leichten Erkrankung für maximal fünf Tage die notwendige Bescheinigung telefonisch in der Kinderarztpraxis zu beantragen. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei der telefonischen Krankmeldung von Arbeitnehmern.